Altenburger Land

Drogenrazzia in Mülsen: Mann mit Waffen und 7000 Euro Drogen festgenommen!

In Mülsen bei Zwickau hat die Polizei am 12. Januar 2025 im Rahmen einer Durchsuchung mehrere Waffen sowie eine Vielzahl von Drogen sichergestellt. Die Aktion zielte auf einen 41-jährigen Mann, von dem bekannt war, dass ihm zuvor sowohl die waffenrechtliche Erlaubnis als auch der Jagdschein entzogen worden waren. Den Beamten fiel auf, dass der Verdächtige trotz des Entzugs weiterhin im Besitz von Schusswaffen war, was die Situation erheblich verschärft.

Bei der Durchsuchung fanden die Einsatzkräfte Waffen, Munition sowie Drogen im Wert von circa 7.000 Euro. Zu den Drogen gehörten unter anderem Crystal, Haschisch, Marihuana, Ecstasy-Tabletten und LSD-Trips. Der 41-Jährige wurde vorläufig festgenommen und in eine Justizvollzugsanstalt gebracht. Ein Haftbefehl wurde erlassen, da er sich wegen Handels mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge verantworten muss. Besonders ins Gewicht fällt hier der Umstand, dass er im Besitz von Waffen war, was zu einer erheblichen Erhöhung der Strafe führen kann.

Rechtliche Folgen des Drogenhandels mit Waffen

Nach den Vorschriften des Betäubungsmittelgesetzes drohen bei bewaffnetem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln empfindliche Strafen. gem. § 30a Abs. 2 Nr. 2 kann dies eine Freiheitsstrafe von mindestens fünf Jahren nach sich ziehen. Bewaffnet ist hierbei auch, wer gefährliche Gegenstände bei sich führt, die zur Verletzung von Personen geeignet sind. Selbst nicht verbotene Messer können in diesem Kontext als waffenähnliche Gegenstände eingestuft werden und die Strafbarkeit des Handeltreibens begründen.

Die rechtlichen Implikationen von Drogenhandel werden durch den Besitz oder die Verfügbarkeit von Waffen noch komplizierter. Eine Waffe muss sich dabei nicht im direkten Besitz des Händlers befinden, doch der Zugriff muss leicht möglich sein. Dies ist oft der Fall, wenn die Waffe in unmittelbarer Nähe zu den Drogen aufbewahrt wird. Der Bundesgerichtshof hat in einer Entscheidung klargestellt, dass die Griffnähe zu einer Waffe ausreicht, um die Strafbarkeit zu bekräftigen.

Die Situation vor Ort

Im Rahmen des Einsatzes war außerdem ein 49-Jähriger zugegen, der mit einem entstempelten Fahrzeug zum Einsatzort gekommen war. Er wurde ebenfalls zur Verantwortung gezogen, da er ohne Führerschein unterwegs war und die zuständigen Behörden ihn wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz anzeigten. Zudem waren während des Einsatzes mehrere Haustiere in eine Obhut genommen worden, die nicht artgerecht gehalten wurden, was eine weitere Dimension der sozialen Problematik aufwirft.

In Anbetracht der Komplexität und des Gefährdungspotenzials, das mit dem Drogenhandel und dem Besitz von Waffen einhergeht, ist zu erwarten, dass diese Fälle häufige Revisionen vor dem Bundesgerichtshof nach sich ziehen. Die rechtlichen und sozialen Folgen sind umfassend und betreffen nicht nur die direkt Beteiligten, sondern auch das gesellschaftliche Umfeld. Betroffene werden dringend geraten, sich an erfahrene Rechtsanwälte für Drogenstrafrecht zu wenden, um eine adäquate Verteidigungsstrategie zu entwickeln.

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