
Im Landkreis Altenburger Land sind die Einbürgerungszahlen in den letzten Jahren stark angestiegen. Im Jahr 2023 wurden dort 52 Einbürgerungen verzeichnet, was einen signifikanten Anstieg im Vergleich zu den 110 Einbürgerungen im Jahr zuvor darstellt. Diese Zahlen zeigen einen bemerkenswerten Anstieg innerhalb von nur vier Jahren, da 2021 lediglich 21 sowie 2020 nur 5 Einbürgerungen stattfanden. Der Trend deutet auf eine zunehmende Bereitschaft von Menschen mit ausländischen Wurzeln hin, die deutsche Staatsbürgerschaft zu erwerben. Vizelandrat Matthias Bergmann hebt die integrationsfreundliche Arbeit der Einbürgerungsbehörde hervor, die dazu beiträgt, dass die neu Eingebürgerten ihren Lebensunterhalt ohne staatliche Transferleistungen bestreiten können.
Bundesweit kam es 2023 zu einem Höchstwert von 200.100 Einbürgerungen, was einen Anstieg von etwa 19 Prozent im Vergleich zum Vorjahr bedeutet. Dies stellt den höchsten Wert seit der Jahrtausendwende dar. Die häufigsten Herkunftsländer der Zugehörigen sind Syrien, die Türkei und Afghanistan. Um sich einbürgern zu lassen, müssen Antragsteller bestimmten Voraussetzungen entsprechen: Sie müssen einen rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland von mindestens fünf Jahren nachweisen, über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen, ihren Lebensunterhalt selbstständig sichern und einen Einbürgerungstest bestehen. Zudem ist ein Bekenntnis zur freiheitlichen und demokratischen Grundordnung Deutschlands erforderlich.
Rechtslage zur Einbürgerung
Die deutsche Staatsangehörigkeit kann seit der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts vom 1. Januar 2000 sowohl durch Geburt als auch durch Einbürgerung erworben werden. Eltern ausländischer Herkunft können ihren Kindern die deutsche Staatsangehörigkeit geben, wenn zumindest ein Elternteil seit mindestens acht Jahren in Deutschland lebt und eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis hat. Die Einführung des Optionsmodells führt dazu, dass Kinder ausländischer Eltern unter bestimmten Bedingungen bis zur Volljährigkeit die Staatsangehörigkeit ihrer Eltern behalten können. Diese Regelung wurde 2014 neu gefasst, sodass für Kinder ausländischer Eltern keine Pflicht mehr besteht, sich für eine Staatsangehörigkeit zu entscheiden, wenn sie unter bestimmten Voraussetzungen in Deutschland leben.
Die Einbürgerung ist für Ausländer nach einem ordnungsgemäßen Aufenthalt von mindestens acht Jahren möglich. Hierbei müssen sie die demokratische Grundordnung anerkennen, sich selbstständig ihren Lebensunterhalt sichern, straffrei sein und ausreichende Deutschkenntnisse aufweisen. Seit 2008 ist zudem ein Einbürgerungstest erforderlich. In vielen Fällen wird jedoch die Beibehaltung der bisherigen Staatsangehörigkeit bei der Einbürgerung akzeptiert, insbesondere für Bürger anderer EU-Länder. 2016 geschah dies bei mehr als der Hälfte der Einbürgerungen.
Integration in Deutschland
Der 14. Integrationsbericht der Bundesregierung zeigt, dass die Zahl der Einbürgerungen 2023 mit 194.000 Personen einen historischen Höchststand erreicht hat. Die Integrationsbeauftragte Reem Alabali-Radovan betont die Fortschritte in der Integration in vielen Lebensbereichen, weist jedoch auch auf Herausforderungen insbesondere im Bildungsbereich hin. 69,2 Prozent der Menschen mit Einwanderungsgeschichte sind erwerbstätig, wobei zwei Drittel in qualifizierten Berufen tätig sind. Der Zuwachs an Beschäftigung in den letzten Jahren stammt überwiegend von Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit.
Trotz dieser Stabilisierung gibt es weiterhin gesellschaftliche Herausforderungen. 20 Prozent der Zugewanderten und 25 Prozent ihrer Nachkommen berichten von Diskriminierungserfahrungen. Zudem wird die „Antiwillkommenskultur“ in Deutschland als kritisch für die Wettbewerbsfähigkeit im Fachkräftewettbewerb wahrgenommen. Die schulischen Leistungen von Kindern mit Migrationshintergrund haben sich zwar verbessert, jedoch liegt der Anteil ausländischer Schüler:innen ohne Abschluss immer noch bei 12,4 Prozent, verglichen mit nur 3 Prozent bei deutschen Schüler:innen.