
In der Oberlausitz erfreut sich der Kleine Waffenschein wachsender Beliebtheit. Immer mehr Menschen entscheiden sich, diesen Schein zu beantragen. Laut Sächsische.de folgt dies dem sachsenweiten Trend eines kontinuierlichen Anstiegs. Der Landtag erwartet, dass bis zum Jahresende 2024 insgesamt 24.205 Kleine Waffenscheine im Freistaat ausgestellt werden.
Ein Kleiner Waffenschein berechtigt zum Tragen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen in der Öffentlichkeit. Die Antragsteller müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Allerdings dürfen diese Waffen nur in Notwehr- und Nothilfesituationen eingesetzt werden. Der Besitz ist volljährigen Personen erlaubt, jedoch dürfen die Waffen ohne Waffenschein lediglich privat aufbewahrt werden. Die Verwendung von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalpistolen kann, wie die Berichte zeigen, bei falscher Anwendung schwere oder sogar tödliche Verletzungen nach sich ziehen.
Statistische Entwicklungen
Im Jahr 2022 waren im Landkreis Bautzen bereits 2042 Kleine Waffenscheine ausgegeben. Bis 2024 stieg diese Zahl auf 2217, was einem Anstieg von rund 9% entspricht. Im Landkreis Görlitz gab es im Jahr 2020 nur 1641 Kleine Waffenscheine, 2022 waren es jedoch 1770, ein Anstieg von etwa 8%. Über die letzten fünf Jahre hinweg stieg die Zahl im Kreis Bautzen um 26% und im Kreis Görlitz sogar um 27%.
Trotz des Anstiegs der Kleinen Waffenscheine flacht die Nachfrage nach neuen Anträgen jedoch ab. Mögliche Gründe für den Anstieg sind ein wachsendes Bedürfnis nach Selbstschutz, ein steigendes Interesse am Umgang mit Waffen im Freizeitbereich sowie eine stärkere Sensibilisierung durch Medienberichte. Der Görlitzer Landrat Stephan Meyer betont in diesem Kontext die Bedeutung der Sicherheitsbehörden und die Notwendigkeit von Präventionsmaßnahmen in der Region.
Der Kleine Waffenschein im Detail
Der Kleine Waffenschein wurde im Zuge des neuen Waffengesetzes (WaffG) am 1. April 2003 eingeführt. Er berechtigt es, Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen außerhalb von Wohnungen zu führen. Schießen mit diesen Waffen ist nur auf speziellen Schießstätten oder in Notsituationen erlaubt. Zum Zeitpunkt Ende 2017 hatten bereits 557.560 Bürger in Deutschland einen Kleinen Waffenschein. Dies zeigt das zunehmende Interesse an dieser Regelung.
Die Gültigkeit des Kleinen Waffenscheins beschränkt sich auf Deutschland und erlischt nicht, solange keine veränderten Umstände vorliegen, die einen Entzug der Erlaubnis notwendig machen, wie beispielsweise eine Vorstrafe. Die Kosten für einen Kleinen Waffenschein liegen im Durchschnitt zwischen 50 und 100 Euro.
Um einen Kleinen Waffenschein zu beantragen, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu zählen ein Alter von mindestens 18 Jahren, ein fester Wohnsitz sowie der Nachweis der Zuverlässigkeit und Eignung. Bei Kontrollen müssen sowohl der Waffenschein als auch ein gültiger Personalausweis oder Reisepass vorgelegt werden, wie waffenbesitz.net ergänzt.