
Am 11. Februar 2025 stehen die Thüringer vor einer entscheidenden Wahl. Am 23. Februar wird ein neuer Bundestag gewählt. In den letzten Wochen haben sich die Vorbereitungen intensiviert, insbesondere im Bereich der Briefwahl. Die Beantragung von Briefwahlunterlagen ist in Thüringen seit Mitte Januar möglich, und der letzte Termin zur Antragstellung endet am Freitag, dem 21. Februar, um 15 Uhr. Der Zauber der Briefwahl zeigt sich nicht nur in der flexiblen Stimmabgabe, sondern auch in der gestiegenen Anzahl an Anträgen.
In den Städten Erfurt, Gera, Meiningen, Jena und Weimar haben bereits zahlreiche Briefwahllokale geöffnet. In Erfurt beispielsweise können die Briefwähler seit dem 3. Februar ihre Stimmen direkt abgeben. Bis Anfang Februar wurden in Erfurt bereits 27.000 Anträge auf Briefwahl gezählt. Dies sind 2.000 mehr als bei der letzten Bundestagswahl. Auch Gera verzeichnete einen Anstieg mit 6.000 Anträgen bis dahin, was die wachsende Akzeptanz und Beliebtheit des Briefwahlverfahrens unter den Bürgern widerspiegelt.
Fristen und Verfahren zur Briefwahl
Die Regelungen zur Beantragung und Abgabe von Briefwahlunterlagen sind klar festgelegt. Thüringer Wähler können die Unterlagen auf mehreren Wegen anfordern: durch das Ausfüllen der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, online über die Websites der Verwaltungen oder per E-Mail. Ein Antrag auf Briefwahl für eine andere Person ist möglich, sofern eine Vollmacht vorliegt. Der Inhalt des Antrags wurde vereinfacht; seit 2008 muss kein Grund mehr für die Briefwahl angegeben werden.
- Die Fristen für die Beantragung sind:
- Die Wahlbenachrichtigung sollte bis zum 3. Februar 2025 eingegangen sein.
- Die Antragstellung für Briefwahlunterlagen muss bis zum 21. Februar um 15 Uhr erfolgen.
- Bei plötzlicher Erkrankung können Unterlagen bis 15 Uhr am Wahltag abgeholt werden.
Die Stimmabgabe selbst erfolgt, indem die Erst- und Zweitstimme auf den Stimmzettel zu vergeben ist. Die Stimmen müssen dann in einem blauen Umschlag und dezentral in einem roten Wahlbriefumschlag versandt oder persönlich abgegeben werden. Wichtiger Hinweis: Der Umschlag bedarf keiner Frankierung.
Wachstum der Briefwahl in Thüringen
Die vorangegangenen Bundestagswahlen zeigen einen klaren Trend zur Briefwahl. Bei der letzten Wahl 2021 wählten 32,4 % der Thüringer Briefwahl. Zum Vergleich: bundesweit lag dieser Wert bei 47,3 %. Der Anstieg der Briefwahlen seit Einführung dieses Verfahrens im Jahr 1957 ist bemerkenswert.
Wahlleiter raten den Wählern, frühzeitig ihre Stimmen abzugeben, um Verzögerungen zu vermeiden. Die Bundeswahlleitung hat zudem bekräftigt, dass die Briefwahl sicher ist, solange die Fristen eingehalten werden.
Zuletzt werfen technische und organisatorische Herausforderungen ihren Schatten auf die Wahlvorbereitung. In Weimar traten beispielsweise Unklarheiten bei den Wahlbenachrichtigungen auf. Diese wiesen das falsche Jahr 2024 aus, das die Gültigkeit der Dokumente jedoch nicht beeinträchtigt.
Die aktiven Wahllokale und die schon gezählten Anträge lassen auf eine lebendige und engagierte Wählerschaft schließen. Ein weiterer Aspekt, der die Wahlen in Thüringen prägen könnte, ist die höhere Beteiligung dieser Abstimmungen im Vergleich zu vergangenen Wahlen. Damit stellt sich Thüringen auf ein neues Kapitel in der Geschichte seines Wählerverhaltens ein.
Dieser Wahlprozess in Thüringen wird maßgeblich durch eine klare Struktur und präzise Vorgaben unterstützt, wie die Bundeswahlleiterin bestätigt. Für alle Beteiligten bleibt es von größter Bedeutung, die Fristen genau im Auge zu behalten und die bereitgestellten Dienste zur Wahl zu nutzen, um pünktlich und rechtmäßig ihre Stimmen abzugeben.