
Die Stadt Eisenach informiert über die Anmeldemöglichkeiten für Schülerinnen und Schüler, die im kommenden Schuljahr 2025/2026 wechseln möchten. Die Anmeldung für weiterführende Schulen wird in Thüringen zunehmend relevant, da viele Eltern und Schüler nach geeigneten Bildungseinrichtungen suchen. Ein besonderes Augenmerk liegt auf den Wechselmöglichkeiten nach der vierten Klasse.
Nach Abschluss der Grundschule können Schülerinnen und Schüler an Regelschulen oder Gemeinschaftsschulen eingeschrieben werden. Auch ein Wechsel zum Gymnasium ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich, was viele Familien in Betracht ziehen. So ist ein Übertritt unter anderem nach der vierten Klasse der Grundschule oder nach der fünften und sechsten Klasse der Regelschule vorgesehen. Auch Gemeinschaftsschulen sowie Waldorfschulen bieten diverse Übergangsmöglichkeiten an.
Übertrittsmöglichkeiten im Detail
Die Anmeldetermine sind für den Zeitraum vom 3. bis 7. März 2025 festgelegt. Für die Salzmannschule in Schnepfenthal gelten besondere Fristen für die Klassen 5 und 8, hier sind die Anträge vom 10. bis 15. Februar 2025 einzureichen. Eltern sollten sich frühzeitig über die spezifischen Anforderungen der Schulen informieren, die oft unterschiedliche Leistungsanforderungen für den Übertritt zum Gymnasium stellen.
Konkret bedeutet dies, dass Schülerinnen und Schüler ganz unterschiedliche Möglichkeiten haben, um in das Gymnasium zu wechseln:
- Nach der 4. Klasse der Grundschule.
- Nach der 5. oder 6. Klasse der Regelschule.
- Nach der 4. bis 8. Klasse der Gemeinschaftsschule.
- Nach der 4. bis 8. Klasse oder mit Realschulabschluss an einer Waldorfschule.
- Nach der 4. bis 9. Klasse oder mit Realschulabschluss an einer staatlich anerkannten Ergänzungsschule, wie der Thuringia International School Weimar.
Für Schüler der 10. Klasse an Regelschulen oder Gemeinschaftsschulen gibt es ebenfalls die Möglichkeit, in ein allgemeinbildendes oder berufliches Gymnasium zu wechseln.
Anmeldeunterlagen und Schulpflicht
Wichtig für die Anmeldung ist, die im Informationsschreiben des Staatlichen Schulamtes Westthüringen aufgeführten Unterlagen bereitzuhalten. Die Schulen sind während der Anmeldezeiträume telefonisch erreichbar, um Fragen zu klären und Unterstützung zu bieten. Auf eine Besonderheit wird hingewiesen: Für die genannten Schulen bestehen keine Schulbezirke, was den Eltern zusätzliche Flexibilität bei der Wahl der Schule ermöglicht.
Die Schulpflicht in Thüringen, die für alle Kinder mit Wohnsitz in Thüringen gilt, beginnt am 1. August für jene, die an diesem Tag sechs Jahre alt werden. Eltern sollten sich auch darüber informieren, dass die Vollzeitschulpflicht zehn Jahre dauert. Die Erfüllung dieser Pflicht ist an verschiedenen Schulformen möglich, einschließlich Grundschulen, Regelschulen, Gymnasien und alternativ auch an freien Schulen.
Zusammengefasst zeigt sich, dass die Anmeldung an weiterführenden Schulen in Thüringen durch klare Regeln und Fristen geregelt ist. Eltern und Schüler tun gut daran, sich frühzeitig zu informieren und die notwendigen Schritte zu unternehmen, um den Übergang zu einer weiterführenden Schule optimal zu gestalten.
Für weitere Informationen zu den Anmeldemöglichkeiten und spezifischen Anforderungen besuchen Sie bitte die Seiten der Stadt Eisenach, des Wartburgkreises und den Thüringer Bildungsressourcen: