Eisenach

Verpackungssteuer: Tübingen zeigt den Weg im Kampf gegen Einwegmüll!

Am 25. Januar 2025 äußerte sich Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, zur wegweisenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das die Einführung einer lokalen Verpackungssteuer für rechtmäßig erklärt hat. Diese Entscheidung kommt zu einem Zeitpunkt, an dem in Deutschland jede Stunde rund 320.000 Einwegbecher für Heißgetränke verbraucht werden. Einwegverpackungen für Gerichte und Getränke zum Mitnehmen generieren erhebliche Mengen an Müll und bringen zusätzliche Entsorgungskosten für die Städte mit sich. Besonders die Stadt Tübingen hat mit ihrer seit dem 1. Januar 2022 bestehenden Verpackungssteuer ein Beispiel gesetzt, das nun durch das Gericht bestätigt wurde.

Die kommunale Verpackungssteuer wird als ein effektives Mittel zur Förderung von Mehrweggeschirr angesehen. Sie sollte nicht nur dem Littering in den Städten entgegenwirken, sondern auch die steigenden Kosten für die Abfallentsorgung auffangen. Dedy erklärte, dass die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts den Städten mehr Planungssicherheit gebe, und es wird erwartet, dass weitere Städte diesem Beispiel folgen werden. Der Deutsche Städtetag begrüßt die Möglichkeit einer bundesweiten Regelung zur Einführung solcher Steuern und plant, dies bei der nächsten Bundesregierung zu thematisieren.

Rechtslage und kommunale Steuermodelle

Laut der Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts wurde eine Verfassungsbeschwerde gegen die Tübinger Verpackungssteuersatzung zurückgewiesen. Der Erste Senat stellte fest, dass die Satzung rechtmäßig ist und dass die Steuerpflicht auf den Endverkäufer von Speisen und Getränken entfällt. Das Gericht entschied, dass die Steuer als örtliche Verbrauchsteuer gemäß Artikel 105 Abs. 2a des Grundgesetzes gilt. Berücksichtigt man den typischen Konsum im Gemeindegebiet, so erfasst die Steuer auch Take-away-Gerichte. Der Eingriff in die Berufsfreiheit der Endverkäufer wurde als verfassungsgemäß bewertet, und es fanden sich keine Schädigungen von betroffenen Unternehmen seit Inkrafttreten der Satzung.

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) ergänzte das rechtliche Bild mit einem neuen Gutachten, das die Vereinbarkeit der kommunalen Verpackungssteuer mit dem nationalen Einwegkunststofffonds bescheinigt. Der Fonds, der ab Januar 2024 in Kraft tritt, soll die Entsorgung von Einweg-Plastikmüll kommunal unterstützen. Die DUH argumentiert, dass eine Doppelbesteuerung nicht entstehe, da beide Steuermodelle unterschiedlich erhoben werden. Dennoch wird der Einwegkunststofffonds als unzureichend angesehen und die DUH fordert eine bundesweite Abgabe von mindestens 20 Cent pro Einweg-Geschirr.

Städte im Aufbruch

Die DUH hat in einer Umfrage ein starkes Interesse an kommunalen Verpackungssteuern festgestellt. Städte wie Gummersbach, Konstanz, Heidelberg, Kaiserslautern und Singen haben entweder bereits Maßnahmen ergriffen oder prüfen deren Einführung. Zudem haben 48 weitere Städte ihre Unsicherheiten zum Thema geäußert und wünschen sich mehr Klarheit, die das kürzlich veröffentlichte Rechtsgutachten bietet. Über eine interaktive Karte informiert die DUH darüber, welche Städte aktiv Maßnahmen gegen Einwegmüll initiieren.

Anlässlich dieser Entwicklungen wird in Deutschland ein Umdenken über den Umgang mit Einwegverpackungen angestoßen. Diese Initiativen könnten entscheidend dazu beitragen, die Abfallmengen zu reduzieren und die Umweltauswirkungen von Einwegplastik zu minimieren. Der Druck auf die Entscheidungsträger wächst, um nachhaltige Lösungen für die Abfallproblematik zu finden und gleichzeitig die Lebensqualität in den Städten zu verbessern.

Statistische Auswertung

Beste Referenz
eisenachonline.de
Weitere Infos
bundesverfassungsgericht.de
Mehr dazu
duh.de

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