
Am 31. Januar 2025 wurden neue Schilder auf dem Erfurter Domplatz aufgestellt, die den Bereich offiziell zur Fußgängerzone erklären. Mit dieser Maßnahme soll die Aufenthaltsqualität in der Innenstadt verbessert werden, allerdings führt die Regelung bei den Markthändlern zu Verwirrung, da viele von ihnen nicht ausreichend über die neuen Vorschriften informiert sind. Nur Radfahrende dürfen derzeit grundsätzlich auf dem Domplatz fahren, während Händler, die ohne spezielle Ausnahmegenehmigung des Tiefbau- und Verkehrsamtes mit Fahrzeugen auf den Platz fahren, riskieren, ein Knöllchen vom Ordnungsamt zu erhalten.Thüringen24 berichtet, dass die Erfurter Stadträtin Karola Stange (Linke) die mangelnde Information kritisiert. Sie spricht von einem Missverständnis und plant, das Thema im Ordnungsausschuss zu besprechen.
Der Beschluss, den Domplatz zur Fußgängerzone zu erklären, ist jedoch nicht isoliert. Bereits im Jahr 2012 wurde im Stadtrat der Verkehrsentwicklungsplan für die Innenstadt beschlossen, der eine verbindliche Festlegung der Liefer- und Ladezeiten in den Fußgängerzonen der Altstadt vorsah. Laut einem Beschluss des Stadtrats vom 9. Oktober 2013 sollte die Lieferzeitbegrenzung ab dem 1. Januar 2014 eingeführt werden. Ziel dieser Regelungen war es, den Kfz-Verkehr in den Fußgängerzonen zu reduzieren und die Aufenthaltsqualität in diesen Bereichen zu verbessern.Stadt Erfurt erläutert, dass diese Vorgaben auch bereits in vielen anderen deutschen Großstädten umgesetzt wurden.
Unzureichende Informationsweitergabe an Händler
Die Stadtverwaltung erkennt nun, dass die Informationen zu den Regelungen unzureichend an die Händler weitergegeben wurden. Dies führte zu einer gewissen Unsicherheit unter den Markthändlern, die möglicherweise nicht die erforderlichen Genehmigungen beantragt haben. Die Stadträtin Stange fordert eine bessere Kommunikation, um solche Verwirrungen in Zukunft zu vermeiden. Die internen Gespräche über diese Regelungen zwischen dem Verkehrsamt und der Kulturdirektion hatten bereits im Oktober 2024 begonnen, bezüglich der Umsetzung der neuen Fahrbeschränkungen für den Domplatz.
Die Fußgängerzonengestaltung ist nicht nur aus verkehrsplanerischer Sicht von Bedeutung. Sie soll auch der Nutzung der innerstädtischen Bereiche Rechnung tragen, in denen Verkehr, Einkaufen, Erholung und soziale Interaktion sich überlagern. Professor Dr.-Ing. Regine Gerike von der TU Dresden hebt hervor, dass die Gestaltung von Fußgängerzonen eine zentrale Rolle in der Stadtentwicklung spielt, um eine hohe Passantenzahl zu fördern, die für den Umsatz der Geschäfte entscheidend ist. Die Fußgängerzonen, die im Wesentlichen aus der gesetzlichen Regelung mit den Zeichen Z 242.1 und Z 242.2 hervorgehen, müssen so dimensioniert sein, dass sie sowohl für die Fußgänger attraktiv als auch für den wenigen Restverkehr sicher sind.Forschungsinformationssystem erläutert, dass eine gute Gestaltung auch in Zukunft entscheidend dafür sein wird, ob Fußgängerzonen die gewünschten sozialen Interaktionen und wirtschaftlichen Vorteile bieten können.
Die Herausforderungen und Chancen der Fußgängerzonengestaltung zeigen sich somit nicht nur im aktuellen Fall auf dem Domplatz in Erfurt, sondern spiegeln eine umfassendere Thematik wider, die für viele Städte von Bedeutung ist. Mit den neuen Regelungen in Erfurt steht die Stadt vor der Aufgabe, die Aufenthaltsqualität zu sichern und gleichzeitig den Bedürfnissen der Händler gerecht zu werden.