
Am 20. März 2025 steht die Stadt Erfurt im Zeichen des Automobilherstellers Volkswagen (VW), der sich derzeit in einer tiefgreifenden Krise mit Werksschließungen, Lohnkürzungen und Massenentlassungen befindet. Ein zentrales Thema ist die Auseinandersetzung zwischen VW und einem Mitglied des Betriebsrats, das gegen eine Gehaltskürzung geklagt hat. Diese rechtlichen Schritte werfen ein Schlaglicht auf die laufenden Diskussionen über die Vergütung von Betriebsräten.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte im Jahr 2023 entschieden, dass überhöhte Gehälter für Betriebsräte den Verdacht der Untreue auslösen können. Dies führte dazu, dass VW die Gehälter seiner Betriebsratsmitglieder überprüfte und die Bezüge eines klagenden Vertreters um fast 2.600 Euro kürzte. Der Betriebsrat wehrt sich vehement gegen diese Kürzung, was weitreichende Konsequenzen für VW und möglicherweise auch für andere Unternehmen nach sich ziehen könnte. Ein zentraler Streitpunkt bleibt die Definition einer angemessenen Vergütung für Betriebsräte im Verhältnis zu regulären Mitarbeitern.
Rechtsstreit um Betriebsratsvergütung
Der Rechtsstreit um die Vergütung von Betriebsräten ist nicht neu. Der BGH hatte am 10. Januar 2023 die Freisprüche für VW-Manager aufgehoben, die wegen Unterlassung bei hohen Gehältern für Betriebsräte angeklagt waren. In der Vergangenheit erhielten Betriebsräte bei VW Gehälter zwischen 80.000 und 560.000 Euro, einschließlich Bonuszahlungen. Jedoch sind diese Beträge nicht mit den Maßstäben des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vereinbar, was zu beiträgt zu einer bestehenden Rechtsunsicherheit führte.
In Reaktion auf das BGH-Urteil haben Arbeitsgerichte in nahezu allen Fällen zugunsten der Betriebsräte entschieden und die Gehälter teilweise über das vorherige Niveau angehoben. Der BGH und das BAG haben unterschiedliche Auffassungen zur Vergütung von Betriebsräten, was die rechtliche Lage zusätzlich verkompliziert. Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) sieht vor, dass Betriebsratsarbeit ehrenamtlich ist, jedoch müssen bei erheblichem zeitlichen Aufwand auch Vergütungen gezahlt werden. Kritiker des BGH-Urteils bemängeln, dass die Vergütungsfragen unzureichend behandelt wurden.
Politische Reaktionen und zukünftige Entwicklungen
Das Bundesarbeitsministerium hat eine Kommission einberufen, um gesetzliche Klarstellungen zur Vergütung von Betriebsräten zu erarbeiten. Diese Kommission wird Vorschläge zur Bildung von Vergleichsgruppen sowie zur fiktiven Beförderung von Betriebsräten präsentieren. Der Zeitplan für die Umsetzung dieser Änderungen im Gesetzgebungsprozess ist jedoch noch unklar. Zudem ist die Möglichkeit, dass die laufenden arbeitsrechtlichen Verfahren 2024 vor dem BAG verhandelt werden, ein weiterer Faktor, den es zu berücksichtigen gilt.
Für Volkswagen bleibt die Situation angespannt, da das Strafverfahren gegen die Personalmanager des Unternehmens noch nicht terminiert ist und derzeit beim Landgericht Braunschweig liegt. Diese rechtlichen Fragen und ihre potenziellen Auswirkungen sind nicht nur für VW, sondern auch für viele andere Unternehmen von Interesse, da sie die Rahmenbedingungen für die Vergütung von Betriebsräten in Deutschland beeinflussen könnten.
In Deutschland haben Beschäftigte in Betrieben mit mindestens fünf ständigen Arbeitnehmern das Recht, einen Betriebsrat zu wählen. Über ein Drittel der Arbeitnehmer wird durch Betriebsräte repräsentiert. Betriebsräte sind somit an wesentlichen Entscheidungen im Betrieb beteiligt, und ihre Vergütung muss im Einklang mit den Regularien des BetrVG stehen. Die rechtlichen Implikationen dieser Vergütungen sind daher entscheidend für die zukünftige Gestaltung der Arbeitnehmervertretung in Deutschland.