Erfurt

VW in der Krise: Betriebsrat wehrt sich gegen Gehaltskürzungen!

Erfurt, Stadt mit historischem Flair und kulturellem Reichtum, sieht sich seit dem 20. März 2025 einem bedeutenden Rechtsstreit im Bereich der Arbeitsverhältnisse gegenüber. Inmitten der wirtschaftlichen Turbulenzen von Volkswagen (VW), die durch Werksschließungen, Lohnkürzungen und Massenentlassungen gekennzeichnet sind, erhebt ein Betriebsratsmitglied Klage gegen das Unternehmen wegen einer drastischen Gehaltskürzung. Die aktuelle Klage ist Teil eines umfassenderen Konfliktes um die Vergütung von freigestellten Betriebsräten.

Im Jahr 2023 hatte ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) für Aufsehen gesorgt. Dieses Urteil stellte klar, dass Unternehmen den Verdacht der Untreue riskieren, wenn sie Betriebsräten überhöhte Gehälter zahlen. Infolgedessen unternahm VW eine Überprüfung der Gehälter seiner Betriebsräte und kürzte die Bezüge des klagenden Vertreters um fast 2.600 Euro. Der eingeschlagene juristische Weg könnte weitreichende Folgen nicht nur für VW, sondern auch für andere Unternehmen nach sich ziehen, die ähnliche Strukturen unterhalten.

Rechtliche Rahmenbedingungen und deren Auswirkungen

Das Bundesarbeitsgericht hat nun VW dazu verpflichtet, die Beweispflicht für die Rücknahme der Gehaltskürzungen zu übernehmen. Die Vorsitzende Richterin Kristina Schmidt machte in Erfurt deutlich, dass der Arbeitgeber darlegen und beweisen muss, dass eine Vergütungserhöhung zuvor fehlerhaft war. Diese Entscheidung wird in den noch etwa 20 weiteren Klagen von VW-Betriebsräten, die beim Bundesarbeitsgericht anhängig sind, von großer Bedeutung sein. Klagen begehren in der Regel Rücknahme der Gehaltsreduzierungen und die Anerkennung angemessener Vergütungen für die Betriebsratsvertreter.

Laut den Informationen von DGB.de betrifft diese Rechtslage auch andere Unternehmen, die mit ähnlichen Fragestellungen konfrontiert sind. Die Höhe der Zahlungen an freigestellte Betriebsräte war in der Vergangenheit immer wieder ein Streitpunkt, der arbeitsrechtliche Diskussionen und sogar Strafverfahren nach sich zog. Der aktuelle Kläger, der seit 2002 freigestelltes Betriebsratsmitglied ist, sieht sich nicht nur mit finanziellen Einbußen konfrontiert, sondern auch mit der Frage, wie sich solche Kürzungen auf seine zukünftige Karriere auswirken werden.

Die Situation bei Volkswagen

Der Betriebsrat und die Gewerkschaften haben daher ein starkes Interesse an der Klärung, was als angemessene Vergütung für Betriebsräte angesehen wird. Rund 98 Prozent der Betriebsratsmitglieder bei Volkswagen sind tariflich vergütet, jedoch gibt es immer wieder Konflikte über die Allgemeinen Regeln zur Vergütung. Die Diskussion darüber, welche Vergütung für die freigestellten Betriebsräte als fair gilt, bleibt auch weiterhin ein brisantes Thema im Unternehmen. Bereits jetzt sind in einem bundesweiten Vergleich insgesamt 85 strittige Fälle dokumentiert.

Mit der gerichtlichen Auseinandersetzung und dem unternehmerischen Druck auf VW ist eine neue Diskussion über die Vergütungsstruktur und die Rechte der Betriebsräte entbrannt. Die aktuelle Lage verdeutlicht die Wichtigkeit, klare Standards im Umgang mit Betriebsräten in der deutschen Wirtschaft zu etablieren. VW hat sich grundsätzlich positiv zu den aktuellen Entwicklungen geäußert und sieht die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts als einen wichtigen Schritt zur Klärung rechtlicher Fragen an.

Statistische Auswertung

Beste Referenz
thueringen24.de
Weitere Infos
zeit.de
Mehr dazu
dgb.de

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