
Am 6. März 2025 hat der Bundesgerichtshof (BGH) eine bedeutende Entscheidung in Bezug auf die rechtsextreme Kampfsportgruppe Knockout 51 getroffen. Eine Neuverhandlung durch das Thüringer Oberlandesgericht (OLG) in Jena ist notwendig, nachdem das OLG die Anklage des Generalbundesanwalts nur teilweise akzeptierte und den Fall ursprünglich nach Gera verwiesen hatte. Die Entscheidung des BGH könnte jedoch die rechtliche Einordnung der Gruppe verändern, da der Generalbundesanwalt nun einen hinreichenden Tatverdacht für eine terroristische Vereinigung sieht, was weitreichende Konsequenzen nach sich ziehen könnte. Der Fall hat besondere Bedeutung und könnte zur Zuständigkeit der Bundesjustiz führen.
Knockout 51, die in den thüringischen Städten Eisenach und Erfurt entstanden ist, hat sich im Laufe der Jahre als vernetzte Gruppierung mit rechtsradikalen Kräften in sieben Bundesländern etabliert. Laut stern.de plant die Gruppe, Gewalttaten zu begehen, um sich als „Ordnungsmacht“ in bestimmten Stadtgebieten aufzuspielen. Diese Strategie geht mit einer zunehmenden Aufrüstung einher, da die Gruppierung offenbar begonnen hat, sich selbst Waffen zu bauen und eine militärische Ausbildung ihrer Mitglieder durchzuführen.
Anklage und Vorwürfe
Gegenstand des Prozesses sind drei neu angeklagte Mitglieder von Knockout 51, die sich vor dem OLG Jena verantworten müssen. Zwei der Angeklagten werden wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen sowie einer terroristischen Vereinigung angeklagt, während der Dritte der Unterstützung angeklagt ist. Vier weitere Mitglieder der Gruppe wurden bereits im Juli 2024 wegen ihrer Mitgliedschaft verurteilt. Diese wurden im Rahmen von Ermittlungen festgenommen, die bereits vor knapp zwei Jahren begonnen hatten, und sollten sich nicht nur auf die Bildungsabsicht von jungen Männern beschränken, sondern auch auf die Ausbildung zur Verletzung und sogar Tötung von politischen Gegnern.
Die Gründung der Gruppe wird auf spätestens März 2019 datiert. Ihrer Identität nach plante Knockout 51, sich in Eisenach als vermeintliche Ordnungsmacht zu etablieren und einen sogenannten „Nazi-Kiez“ zu schaffen. Im Rahmen ihrer Aktivitäten suchte die Gruppe aktiv den Konflikt mit Polizeibeamten sowie Mitgliedern der linken Szene und plante, sich militanten Gruppierungen wie der Antifa unter dem Vorwand der Selbstverteidigung entgegenzustellen. Dies geschah unter der Nutzung von Messern und anderen Waffen, die zur Verletzung oder Tötung genutzt werden sollten. Der präventive Charakter ihrer Schulungen zeigt sich auch in der Absicht, Tötungen von Linksextremisten zu berücksichtigen, was mindestens seit April 2021 festgehalten wurde.
Rechtsextremismus in Deutschland
Knockout 51 ist Teil eines größeren Phänomens, das sich in Deutschland deutlich bemerkbar macht. Laut den Zahlen des Verfassungsschutzes gab es im Jahr 2023 insgesamt 40.600 Personen mit rechtsextremen Ansichten, ein Anstieg von 1.800 Personen im Vergleich zum Vorjahr. Die rechtsextremistischen Straftaten erreichten mit 25.660 Delikten ein neues Hoch und stiegen im Vergleich zu 2022 um 22,4 %. Insbesondere die gewalttätigen Übergriffe mit extrem rechten Hintergrund nahmen ebenfalls zu, was die Brisanz und Gefahr von Gruppen wie Knockout 51 unterstreicht.
Die Verhandlungen gegen die Mitglieder von Knockout 51, die mit insgesamt 38 Geiselnahmen bis März 2024 anberaumt sind, stellen nicht nur eine Herausforderung für die Justiz dar, sondern sind auch ein Indiz für die anhaltende Gefährdung durch extremistische Kräfte im Land. Angesichts der steigenden rechtsextremistischen Aktivitäten und der damit verbundenen Handlungen gibt es zunehmend Besorgnis hinsichtlich der Entwicklung und des Einflusses dieser Gruppierungen in Deutschland.