
Mit dem kalendarischen Frühlingsanfang am 20. März rückt nicht nur der Wechsel der Jahreszeiten näher, sondern auch der ideale Zeitpunkt, um Gartenarbeiten und einen gründlichen Frühjahrsputz zu planen. In Deutschland besitzen etwa 79% der Bevölkerung Garten, Terrasse oder Balkon, was rund 36 Millionen Menschen entspricht. Diese Fülle an Möglichkeiten bietet nicht nur Outdoor-Erholung, sondern auch steuerliche Vorteile, die proprietäre Gartenbesitzer und Mieter gleichermaßen ansprechen. So können sowohl Gartenpflege als auch handwerkliche Tätigkeiten steuerlich geltend gemacht werden.
Gartenarbeiten lassen sich in zwei Kategorien unterteilen: haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen. Laut gotha-aktuell.info können Gartenpflegekosten bis zu 20% der Arbeitskosten bis zu 4.000 Euro pro Jahr abgesetzt werden. Dies umfasst Dienste wie Rasenmähen, Heckenschneiden oder die Bekämpfung von Schädlingen. Damit diese Steuerersparnis in Anspruch genommen werden kann, sind bestimmte Bedingungen erforderlich, wie die Erbringung der Dienstleistung im eigenen Haushalt, sowie die Vorlage einer Rechnung und die Durchführung unbarer Zahlungen.
Handwerkerleistungen und steuerliche Absetzbarkeit
Für Gartenarbeiten, die als Handwerkerleistungen gelten, können Hausbesitzer bis zu 1.200 Euro jährlich absetzen. Diese Leistungen sind vor allem bei Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen anwendbar, die auf das eigene, selbstbewohnte Grundstück ausgeführt werden. Materialkosten hingegen sind nicht absetzbar, was bei vielen Gartenprojekten eine wichtige Überlegung darstellt. Besondere Regelungen gibt es für Förderungen und die Notwendigkeit, die Rechnung korrekt zu führen. Für Handwerkerleistungen ist eine klare Abgrenzung zu den haushaltsnahen Dienstleistungen entscheidend, wie haufe.de erläutert. Die Gartenarbeiten müssen zudem im Haushalt der Steuerpflichtigen erbracht werden, wobei ein Haushalt auch mehrere Räumlichkeiten, wie etwa eine Ferienwohnung, umfassen kann.
Die Rahmenbedingungen für die steuerliche Absetzbarkeit von Gartenarbeiten basieren auf dem Einkommensteuergesetz (§ 35a EStG). Ein hilfreiches BFH-Urteil bestätigt, dass Renovierungs- und Modernisierungsarbeiten in die Steuerermäßigung einbezogen werden. Handwerkerleistungen in bereits vorhandenen Haushalten sind bis zu 20% von 6.000 Euro absetzbar, was deutlich macht, dass auch nach der Errichtung eines Hauses Gestaltungskosten förderfähig bleiben können.
Frühjahrsputz und weitere steuerliche Implikationen
Auch für den Frühjahrsputz können Kosten steuerlich geltend gemacht werden. Diese beziehen sich auf professionelle Reinigungsdienste, wie das Fensterputzen oder Teppichreinigung. Die Bedingungen sind ähnlich wie bei Gartenarbeiten: Es muss sich um Dienstleistungen handeln, die im eigenen Haushalt durchgeführt werden und die Zahlungen müssen unbar erfolgen.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit, Aufwendungen zur Behandlung von Heuschnupfen und anderen medizinischen Notwendigkeiten, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden, als außergewöhnliche Belastung abzusetzen. Diese Abzüge sind aber nur für unmittelbar entstandene Krankheitskosten anwendbar. Die zumutbare Belastung bemisst sich dabei zwischen 1 und 7% des Gesamtbetrags der Einkünfte, abhängig von der jeweiligen finanziellen Situation und Veranlagungsart.
Um effektiv von steuerlichen Erleichterungen zu profitieren, sollten Steuerzahler einige Tipps beachten. So empfiehlt finanztip.de unter anderem, die Kosten exakt aufzulisten und im Zwei-Jahres-Zeitraum nicht mehrfach den gleichen Posten anzusetzen. Es wird auch empfohlen, Minijobber für haushaltsnahe Dienstleistungen zu beschäftigen, um die Steuerersparnis bis zu einem Betrag von mehr als 500 Euro auszuschöpfen. Dies bietet finanziellen Spielraum und verbessert die steuerliche Situation erheblich.
Die Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) spielt hierbei eine unterstützende Rolle. Sie ist Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein und wurde bereits 1972 gegründet. Mit über 1 Millionen Mitgliedern und etwa 3.000 Beratungsstellen bietet sie Unterstützung bei Einkommensteuererklärungen und hilft, Steuerermäßigungen optimal zu nutzen. Ihre Expertise kann entscheidend sein, um die verschiedenen Steuerabzüge im Bereich der Haushaltshilfe, Gartenpflege und Handwerkerleistungen sinnvoll anzuwenden.