
Im Februar 2025 hat die Gewerkschaft Verdi zu einem Warnstreik im öffentlichen Nahverkehr aufgerufen, was zu massiven Ausfällen der Busfahrten im Ilm-Kreis führte. Besonders betroffen war dabei die IOV Omnibusverkehr Ilmenau, die die meisten ihrer Fahrten einstellte. Auch das Arnstädter Unternehmen Moveas, welches als Subunternehmen für die IOV tätig ist, sollte dem Aufruf folgen. Doch die Geschäftsführung von Moveas beantragte beim Arbeitsgericht Erfurt eine einstweilige Verfügung, um diesen Streik zu untersagen. InSuedthueringen berichtet, dass das Gericht entschied, dass Moveas nicht zur Teilnahme am Streik verpflichtet sei, da es ohne Tarifbindung im Verband Mitteldeutscher Omnibusunternehmen (MDO) sei.
Im Anschluss legte Verdi gegen die einstweilige Verfügung Beschwerde ein, um die Rechte der Mitarbeiter zu schützen. Diese rechtlichen Entwicklungen werfen ein Schlaglicht auf die gegenwärtigen Herausforderungen im Bereich des öffentlichen Dienstes und die Einflussmöglichkeiten von Gewerkschaften auf Arbeitskämpfe.
Rechtsfragen im kirchlichen Arbeitsrecht
Parallel zu diesen Ereignissen wurden auch grundsätzliche Rechtsfragen im kirchlichen Arbeitsrecht aufgeworfen. MDR berichtet von einem bevorstehenden Kammertermin am Erfurter Arbeitsgericht, der für Ende Februar anberaumt wurde. Ziel dieses Termins ist es, eine grundsätzliche Klärung des sogenannten „Dritten Wegs“ im kirchlichen Arbeitsrecht zu erreichen. Diese Klärung könnte für die Beschäftigten am Klinikum von Bedeutung sein, da sie derzeit vergleichbare Gehälter wie ihre Kollegen in anderen Thüringer Krankenhäusern beziehen.
Christoph Stolte, Vorstand der Diakonie, äußerte sich optimistisch und zeigte sich unbesorgt hinsichtlich möglicher negativer Folgen für das Weimarer Krankenhaus, trotz des schwebenden Verfahrens. Diese Situation spiegelt die Komplexität der Arbeitsmarktverhältnisse in der Region wider und könnte weitreichende Auswirkungen auf die zahlreichen Beschäftigten haben, die im kirchlichen Dienst tätig sind.
Tarifverhandlungen und Streikregeln
Die aktuellen Entwicklungen im Arbeitskampf werden auch im Kontext der laufenden Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst gesehen. Wie Haufe aufzeigt, begann Verdi bereits Ende Januar mit der Forderung nach höheren Löhnen im öffentlichen Dienst und rief mehrfach zu Warnstreiks auf. Solche Streiks müssen jedoch strengen Regeln folgen: Sie dürfen nicht gegen die Rechtsordnung verstoßen und müssen von einer Gewerkschaft organisiert werden.
Außerdem ist es wichtig, dass Streiks auf ein tariflich regelbares Ziel abzielen. Politisch motivierte Streiks sind grundsätzlich unzulässig. Überdies sind Streiks in der Daseinsvorsorge, wie im Falle von Kita und Kliniken, besonderen Herausforderungen unterworfen, da sie erhebliche Auswirkungen auf die Allgemeinheit haben können. In solchen Fällen müssen Notdienste gewährleistet sein, um die Versorgung der Bevölkerung nicht zu gefährden.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen und die aktuelle Lage im Arbeitsmarkt zeigen, dass die Verhandlungen und die daraus resultierenden Streiks sowohl für die Arbeitgeber als auch für die Arbeitnehmer von größter Bedeutung sind. Die kommenden Wochen werden zeigen, wie sich diese Themen weiter entwickeln und welche Lösungen gefunden werden.