
Die Thüringer Landesregierung plant, eigene Abschiebehaftplätze in der Justizvollzugsanstalt Arnstadt einzurichten. Dies ist Teil eines umfassenderen Ansatzes zur Sicherstellung der Einhaltung von Ausreisepflichten und zur Reaktion auf die steigenden Herausforderungen in der Migrationspolitik. Die Informationen gehen aus einer Kabinettsvorlage hervor, die zuerst von der Thüringer Allgemeine berichtet wurde.
Die bestehende Jugendarrestanstalt soll für die Abschiebehaft genutzt werden, während der Vollzug des Jugendarrestes in ein anderes, bisher leerstehendes Gebäude auf dem Gelände der Justizvollzugsanstalt verlagert wird. Das Kabinett muss dem Vorhaben noch zustimmen, und es ist geplant, Plätze für 37 Gefangene zu schaffen. Thüringen hat seit 2014 keine eigene Abschiebehaftanstalt mehr, sondern nutzt mittlerweile Plätze in Rheinland-Pfalz, von denen einer dauerhaft für Thüringen reserviert ist.
Dringlichkeit und politische Rahmenbedingungen
Die Migrationsministerin Beate Meißner hebt die Dringlichkeit dieser Maßnahme im Rahmen des 100-Tage-Programms der Landesregierung hervor. Ein Richtungswechsel in der Migrationspolitik Thüringens wird als notwendig erachtet. Ziel ist es, die Verfahren, einschließlich der Abschiebungen, zu beschleunigen. Bevorzugtes Mittel zur Regelung des Aufenthalts bleibt die freiwillige Ausreise. Doch bei Nichterfüllung der Ausreiseaufforderung soll eine konsequente Abschiebung erfolgen, wobei die Abschiebehaft als letzte Option betrachtet wird.
Bisher besteht ein Abschiebungshaftplatz in Ingelheim, Rheinland-Pfalz, was jedoch nicht dem tatsächlichen Bedarf in Thüringen entspricht. Die Rückmeldungen von Kommunen legen nahe, dass die Schaffung eigener Abschiebehaftplätze dringend erforderlich ist. Dies soll die Arbeit der Ausländerbehörden erleichtern, wobei zu beachten ist, dass Abschiebehaft nicht als Strafhaft betrachtet wird und anders organisiert werden soll als der Justizvollzug.
Kosten und Infrastruktur
Der Umbau des derzeitigen Jugendarrestgebäudes wird auf etwa zwei Millionen Euro geschätzt. Für das laufende Jahr ist die Schaffung von zunächst zehn Abschiebehaftplätzen geplant. In den kommenden Jahren erwartet die Landesregierung jährliche Kosten von rund 3,4 Millionen Euro für Personal- und Sachkosten. Im Jahr 2024 verzeichnete Thüringen bereits 29 Abschiebungsgefangene und insgesamt 579 Abschiebehafttage, was Durchschnittswerte von 20 Hafttagen pro Person ergibt.
In Deutschland leben derzeit mehr als 220.000 „vollziehbar ausreisepflichtige Personen“. Von diesen werden jedoch nur wenige tatsächlich abgeschoben, was umfassende Ressourcen von Behörden erfordert. Abschiebungen gestalten sich zunehmend schwierig, insbesondere wegen fehlender Pässe und der Weigerung von Herkunftsländern, Rückführungen zu akzeptieren. Laut einem Bericht von Tagesschau waren im Jahr 2024 nur 66 Personen in den Iran oder nach Russland abgeschoben worden.
Die Schaffung der neuen Abschiebehaftplätze in Thüringen könnte also einen bedeutenden Schritt in der Bewältigung dieser komplexen Thematik darstellen, die nicht nur rechtliche, sondern auch gesellschaftliche Dimensionen hat.