
Am 17. Januar 2025 kündigte die Stadt Jena an, ihre Stellplatzsatzung zu überarbeiten. Ziel dieser Initiative ist es, Bauprojekte zu erleichtern und gleichzeitig eine nachhaltige Mobilität zu fördern. Diese Überarbeitung stützt sich auf die im vergangenen Jahr geänderte Thüringer Bauordnung, die mehr Spielraum für innovative städtische Planungen schafft. Die endgültige Fassung der Satzung wird am 23. Januar dem Stadtentwicklungs- und Umweltausschuss zur Diskussion vorgelegt, gefolgt von einer Bestätigung durch den Stadtrat am 29. Januar. Die Änderungen könnten weitreichende Folgen für die städtische Verkehrsplanung haben.
Ein zentrales Element der neuen Satzung ist, dass in gut angebundenen Gebieten Jenas weniger Kfz-Stellplätze vorgeschrieben werden sollen. Dies könnte einen Paradigmenwechsel in der Stadtplanung darstellen und Jena auf den Weg zu einer umweltfreundlicheren Mobilität führen. Die Stadt betont hierbei, dass die Satzung die Rahmenbedingungen verändert, um urbanes Leben und nachhaltige Verkehrsmittel zu fördern.
Neue Vorgaben für Bauvorhaben
Für alle neuen Bauvorhaben in Jena gelten spezifische Vorgaben, die die Anzahl der erforderlichen Stellplätze regeln. Dabei müssen die zuständigen Projektentwickler die Anzahl der herzustellenden Stellplätze anhand einer Richtzahlentabelle ermitteln. Ein zentrales Flexibilisierungsinstrument ist die Möglichkeit, die Anzahl der notwendigen Kfz-Stellplätze um maximal 25% zu reduzieren, wenn ein qualifiziertes Mobilitätskonzept vorgelegt wird.
Diese Mobilitätskonzepte sind von entscheidender Bedeutung. Sie müssen Maßnahmen zur Reduzierung der Nachfrage nach Kraftfahrzeugen und Kfz-Stellplätzen enthalten. Dazu gehören beispielsweise:
- Förderung von Carsharing-Angeboten in Zusammenarbeit mit entsprechenden Unternehmen.
- Initiativen zur Anwerbung von Fahrgästen für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), wie Jobticket und Mieterticket.
- Vorkehrungen zur Verbesserung der Fahrradnutzung, einschließlich großzügiger Abstellflächen und der Bereitstellung von E-Bikes und Lastenrädern.
Die Stadtverwaltung macht zudem deutlich, dass das Mobilitätskonzept darlegen muss, wie zukünftige Mieter oder Eigentümer zum Verzicht auf ein eigenes Fahrzeug angeregt werden können. Es wird erwartet, dass die Konzepte mehrere Bausteine umfassen und durch ein Mobilitätsbudget abgesichert werden. Dies betrifft die Berechnung von Stellplatzreduktionen und die finanzielle Belastung, die aus diesen Änderungen resultieren.
Finanzierung und Kosten
Zur Ermittlung des Umfangs der Mobilitätsmaßnahmen müssen die Planungsteams das Mobilitätsbudget berechnen. Dieses Budget beinhaltet eine Gegenüberstellung der Anzahl zu reduzierender Stellplätze mit der entsprechenden Ablösesumme, wobei sowohl einmalige als auch jährliche Kosten berücksichtigt werden. Ein Beispiel zur Verdeutlichung dieser Vorgehensweise wird bereitgestellt, um die Transparenz der Berechnung zu fördern und die Ernsthaftigkeit der neuen Maßnahmen zu unterstreichen.
Mit dieser Überarbeitung der Stellplatzsatzung zielt die Stadt Jena darauf ab, nicht nur einen Schritt in Richtung einer nachhaltigeren Stadtentwicklung zu gehen, sondern auch die Lebensqualität ihrer Bürgerinnen und Bürger durch ein attraktives und umweltbewusstes Mobilitätsangebot zu erhöhen. Die bevorstehenden Entscheidungen des Stadtentwicklungs- und Umweltausschusses sowie des Stadtrats werden beweisen, wie ernst die Stadt die Anregungen zur Förderung eines Kfz-freien Lebensraums nimmt. Für weitere Informationen über die neuen Regelungen und deren Hintergründe, bietet Jena TV detaillierte Einblicke, während Erfurt.de die Grundlagen der geplanten Mobilitätskonzepte erörtert.