
Am 28. Januar 2025 kam es in Jena zu einem illegalen Autokorso, der für erhebliche Verkehrsbehinderungen sorgte. Laut den ersten Meldungen, die gegen 21:40 Uhr eingingen, waren ungefähr zehn Fahrzeuge an dem Ereignis beteiligt. Die Fahrer fielen durch rasanter Spurwechsel, absichtliche Blockaden sowie lautes Hupen auf, während Personen aus den Fahrzeugen ragten. Die Route verlief vom Löbdergraben über die Stadtrodaer Straße stadtauswärts und führte zu störenden Verkehrsbehinderungen in der Innenstadt.
Besonders provokant war das Parken der Fahrzeuge: Diese wurden in Einmündungsbereichen der Stauffenbergstraße und der Karl-Marx-Allee in Lobeda-West abgestellt. Die Polizei ermittelt inzwischen wegen begangener Verkehrsdelikte und hat Zeugen sowie Betroffene aufgerufen, sich unter der Telefonnummer 03641 81-0 oder per E-Mail zu melden, um zur Aufklärung beizutragen. Das Aktenzeichen lautet 0023288/2025.
Hintergrund des Autokorsos
Im Gegensatz zu diesem geplanten, genehmigten Event fand der illegale Autokorso am 28. Januar statt und wurde nicht im Einklang mit den geltenden Vorschriften durchgeführt. Die Polizei hatte die geplante Veranstaltung begleitet und somit die ordnungsgemäße Durchführung sichergestellt, während das Verhalten der Teilnehmer am 28. Januar ausdrücklich als rechtswidrig eingestuft wurde.
Rechtlicher Rahmen von Autokorsos
Der rechtliche Rahmen für Autokorsos ist in Deutschland durch die Versammlungsfreiheit des Grundgesetzes geschützt, die jedoch während der Coronapandemie häufig eingeschränkt wurde. Dies führte dazu, dass viele Bürgerinnen und Bürger Autokorsos als Alternativform der Demonstration nutzten, um ihren Unmut kundzutun. Ein Urteil des Verwaltungsgerichts Gießen hat klargestellt, dass für solche Aktionen bestimmte Auflagen gelten, wie etwa die Verwendung verkehrssicherer Fahrzeuge und eine Begrenzung des Lärmpegels bei Fahrzeugen mit Lautsprechern.
Die rechtlichen Bestimmungen sehen vor, dass Hupen und ähnliche Geräusche aus Fahrzeugen nur zur Warnung und nicht zur akustischen Begleitung von Versammlungen genutzt werden dürfen. Dennoch haben die jüngsten Ereignisse in Jena verdeutlicht, dass nicht alle Teilnehmer bereit sind, sich an diese Regeln zu halten. Die Polizei steht vor der Herausforderung, die Einhaltung dieser Bestimmungen durchzusetzen und die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten.