Thüringen

Kritik an Wahlschließung: Ist die Wahl in Tiefthal gültig?

Nach der Bundestagswahl vom 24. Februar 2025 gibt es in Erfurt, speziell im Ortsteil Tiefthal, kritische Stimmen zur Durchführung der Wahl. Ein örtlicher Einwohner berichtet, dass das Wahllokal nach 18 Uhr für vier Minuten geschlossen wurde, was gegen die gesetzlichen Vorgaben verstößt, die eine durchgehende Zugänglichkeit bis zum Ende der Auszählung vorschreiben. Der Bewohner fordert sogar die Annullierung der Wahl in Tiefthal.

Der stellvertretende Landeswahlleiter Knut Demmler wies diese Vorwürfe jedoch zurück. Er erklärte, dass es unter bestimmten Umständen zulässig sei, ein Wahllokal kurzzeitig zu schließen, um die Auszählung vorzubereiten, beispielsweise um Tische zusammenzuschieben. Die zuständigen Wahlvorstandsmitglieder, die für die Überwachung des Ablaufs zuständig sind, hatten somit im Rahmen ihrer Möglichkeiten gehandelt.

Aufgaben des Wahlvorstands

Die Aufgaben des Wahlvorstands sind vielfältig und entscheidend für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl. Dazu gehört die Überprüfung der Wahlberechtigung und die Gewährleistung von Ruhe und Ordnung im Wahlraum. Der Wahlvorstand ist auch verantwortlich für die Ausgabe der Stimmzettel sowie für die Zählung der Stimmen und die Erstellung einer Niederschrift über die Wahlhandlung. Die gesetzlichen Grundlagen hierfür sind im Bundeswahlgesetz (BWG) und der Bundeswahlordnung (BWO) fest verankert berichtet die Bundeswahlleiterin.

Bei der jüngsten Wahl haben 18 Abgeordnete aus Thüringen den Einzug in den Bundestag geschafft. Die Verteilung der Sitze erfolgt wie folgt:

Partei Anzahl der Abgeordneten
AfD 8
CDU 4
Linkspartei 3
SPD 2
Grüne 1

Änderungen im Wahlrecht

Im Kontext der Bundestagswahl 2025 ist auch die Einführung eines neuen Wahlrechts zu erwähnen, das im Juni 2023 in Kraft trat. Dieses reformierte Wahlrecht zielt darauf ab, den Deutschen Bundestag zu verkleinern und dessen Größe besser vorhersehbar zu machen. Die gesetzliche Regelgröße wurde auf 630 Abgeordnete festgelegt, während die Zahl der Wahlkreise bei 299 bleibt. Wähler können weiterhin zwei Stimmen abgeben – eine Erststimme für einen Kandidaten im Wahlkreis und eine Zweitstimme für die Landesliste einer Partei informiert der Bundestag.

Wesentliche Änderungen beinhalten das Wegfallen von Überhang- und Ausgleichsmandaten sowie eine Anpassung der Fünf-Prozent-Hürde. Eine bedeutende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Juli 2024 genehmigte die meisten Aspekte der Wahlrechtsreform, wies jedoch die Fünf-Prozent-Sperrklausel als verfassungswidrig zurück. Diese Regelung muss vom Gesetzgeber bis zur nächsten Bundestagswahl behoben werden.

Die politische Landschaft und die Rahmenbedingungen für zukünftige Wahlen in Deutschland entwickeln sich, und die Ereignisse rund um die Bundestagswahl 2025 erweisen sich als Teil eines dynamischen Prozesses, in dem sowohl rechtliche als auch gesellschaftliche Herausforderungen bewältigt werden müssen.

Statistische Auswertung

Beste Referenz
mdr.de
Weitere Infos
bundeswahlleiterin.de
Mehr dazu
bundestag.de

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