Suhl

Suhl verliert Rechtsstreit um Domain – Polizei-Rentner siegt!

Die Stadt Suhl hat in einem Rechtsstreit gegen einen ehemaligen Lübecker Polizisten, Norbert Suhl, eine herbe Niederlage erlitten. Der Streit drehte sich um die Internet-Domain „www.suhl.de“, die in den vergangenen Monaten ins Visier der Stadtverwaltung geraten war. Der Rechtsstreit, der am Landgericht Erfurt verhandelt wurde, hat nicht nur juristische, sondern auch finanzielle Dimensionen. Die Stadt Suhl war gezwungen, die Kosten der Klage, die mit Steuergeldern finanziert wurde, zu tragen.

Norbert Suhl war als Kläger in das Verfahren eingetreten, nachdem die Stadt Suhl ihre Zahlungspflichten nicht erfüllt hatte. Der Hintergrund dieser Auseinandersetzung liegt in der Nichtzahlung von Gebühren, die zur Beibehaltung der Domain erforderlich gewesen wären. In der Folge wurde die Domain an Norbert Suhl vergeben, der sich ebenfalls darum beworben hatte.

Der Streit um die Domain

Die Stadt Suhl hatte versucht, Norbert Suhl zur Herausgabe der Domain zu zwingen. Ihr Argument basierte auf dem Namensrecht, demnach der Ortsname ein vorrangiges Anrecht auf die Domain habe. Zuvor hatte die Stadt die Domain besessen und genutzt, jedoch versäumt, die notwendigen Gebühren zu zahlen, was zur Vergabe an Norbert Suhl führte. Dieser bot vor der Verhandlung an, die Domain gegen eine Zahlung von 38.000 DM freizugeben, während die Stadt ihm lediglich 1.000 DM (knapp 2.000 DM) anbot.

Norbert Suhl selbst bestreitet, die Domain mit der Absicht eines lukrativen Verkaufs übernommen zu haben. Vielmehr habe er die Domain nur deshalb gesichert, weil die Stadt sie nicht mehr nutzte, so seine Darstellung im Verfahren. Über den Ausgang der Verhandlung wurde nun in der Presse berichtet, dass die Stadt Suhl letztlich unterlegen ist.

Relevanz und Vergleichsfälle

In rechtlichem Kontext ist dieser Fall nicht einzigartig. Ein ähnlicher Vorfall wurde bereits vom Koblenzer Oberlandesgericht entschieden, wo die Stadt Vallendar gegen die „Vallendar Brennereitechnik GmbH“ verlor. Hier entschied das Gericht, dass das Namensrecht keinen grundsätzlichen Vorrang für Ortsnamen gegenüber gleichlautenden Familien- oder Firmennamen verschaffe. Das Prinzip „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“ gilt entsprechend bei der Vergabe von Domainnamen, was auch den Ausgang des Verfahrens in Erfurt beeinflusste.

Insgesamt zeigt der Rechtsstreit auf, wie wichtig es für Gemeinden ist, ihre digitalen Besitztümer im Auge zu behalten und fristgerecht zu verwalten, um solche kostspieligen Auseinandersetzungen zu vermeiden. Die Stadt Suhl steht nun vor der Herausforderung, die finanziellen und reputativen Folgen dieser Niederlage zu bewältigen, während Norbert Suhl zumindest vorübergehend als Sieger aus dieser Auseinandersetzung hervorgeht.

[inSuedthueringen] berichtet, dass die betroffene Partei die Initiative ergriffen hat, und [n-tv] fügt hinzu, dass dies möglicherweise auch Auswirkungen auf zukünftige rechtliche Auseinandersetzungen über ähnliche Themen haben könnte.

Statistische Auswertung

Beste Referenz
insuedthueringen.de
Weitere Infos
n-tv.de

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