
Thüringer Städte zeigen sich zurzeit zurückhaltend, was die Einführung einer Verpackungssteuer betrifft. Laut n-tv planen die meisten Kommunen, darunter Erfurt, Jena, Gera, Weimar und Suhl, keine umgehende Umsetzung solcher Maßnahmen. Der Müll und die Verschmutzung stellen große Probleme dar, doch personelle Ressourcen fehlen, um eine Verpackungssteuer adäquat umzusetzen.
In Erfurt wurde der Aufwand als zu hoch eingeschätzt. Die Stadt fokussiert sich derzeit auf Bildungsprogramme zur Abfallvermeidung. Jena hatte vor über zwei Jahren bereits eine Prüfung eingeleitet, richtet jedoch aktuell die Prioritäten anders aus, sodass nur 200 Tonnen Abfall im letzten Jahr entsorgt wurden. Gera und Weimar hingegen verfolgen den Prozess in Karlsruhe, ohne eine definitive Entscheidung treffen zu können. Suhl sprach sich entschieden gegen eine Steuer auf Einwegverpackungen aus, da keine nennenswerten Probleme mit Verpackungsmüll bestehen.
Bundesverfassungsgericht legitimiert Verpackungssteuern
Einfluss auf die Diskussion hat das jüngste Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die Verpackungssteuer in Tübingen als verfassungsgemäß einstufte. In Tübingen wird seit Januar 2022 eine Steuer auf Einwegverpackungen und -geschirr erhoben, die teilweise auf 50 Cent für Pizzakartons und 20 Cent für Einwegbesteck beträgt. Dies sorgt auch für einen gewissen Druck auf andere Städte, die sich aktuell mit der Umsetzung ähnlicher Maßnahmen beschäftigen. Laut t-online haben rund 320.000 Einwegbecher für Heißgetränke jede Stunde ihren Weg in den Müll gefunden, was die Dringlichkeit eines Umdenkens verdeutlicht.
Das Ziel der Tübinger Steuer besteht darin, Einnahmen zu erzielen, die Verunreinigung zu verringern und Anreize für Mehrwegsysteme zu schaffen. Die Steuer gilt für Speisen zum sofortigen Verzehr oder zur Mitnahme und wird von den meisten betroffenen Betrieben in Form von Mehrkosten an die Kunden weitergegeben.
Rechtskontext und weitere Entwicklungen
Die rechtlichen Grundlagen für kommunale Verpackungssteuern sind fest verankert, wie der Artikel im fn.legal erneut hervorhebt. Kommunen können über ordnungsrechtliche, abgabenrechtliche und ökonomische Instrumente Abfall vermeiden und einer verantwortungsvolleren Verpackungskultur den Weg ebnen. So führte die Stadt Kassel bereits 1991 eine Verpackungssteuer ein, die jedoch 1998 vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig erklärt wurde.
Mit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, das die Tübinger Verpackungssteuer als zulässig bestätigte, könnte sich der Trend weiter ändern. Veranstaltungen von Städten wie Freiburg, die planen, ab Sommer 2025 eine eigene Steuer einzuführen, sind dabei sicher im Blick zu halten. Ob diese Schritte letztlich zu einer breiteren Akzeptanz von Verpackungssteuern führen werden, bleibt abzuwarten. Die nächsten Jahre könnten entscheidend sein für die politische Debatte und die Umsetzung auf kommunaler Ebene.