Weimar

Chaos im Bahnverkehr: Zwei Züge kollidieren bei Weimar!

Am Abend des 24. Januar 2025 kam es zu erheblichen Störungen des Bahnverkehrs rund um Weimar. Der Grund für die Unterbrechungen waren Hindernisse im Gleisbereich, die zu einer Kollision zwischen zwei Zügen und den Gegenständen führten. Laut MDR wurden die betroffenen Streckenbereiche zur Gefahrenabwehr von der Polizei gesperrt. Die Behörde erhielt gegen 17 Uhr Meldungen über die Vorfälle und entsandte Einsatzkräfte zur Untersuchung der Situation.

Die Bundespolizei fand sowohl eine Metallstange als auch einen Betonblock im Gleisbereich. Diese Gegenstände führten zu Schäden an den beiden Zügen sowie an Schwellensteinen und Gleisköpfen. Die genaue Schadenshöhe ist derzeit noch unbekannt. Während der Ermittlungen wurde ein Hubschrauber der Bundespolizei eingesetzt, um die umliegenden Streckenbereiche nach weiteren möglichen Hindernissen abzusuchen.

Rechtslage und Ermittlung

Die Bundespolizei hat Ermittlungen wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr eingeleitet. Unbekannte Täter werden verdächtigt, die Hindernisse absichtlich platziert zu haben. Solche Handlungen werden nach § 315 des Strafgesetzbuches geahndet. Dabei handelt es sich um Straftaten, die die Sicherheit des Schienenverkehrs gefährden können. Die Strafen reichen von Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, abhängig von den Umständen der Tat und der Gefährdung von Menschenleben oder bedeutendem Eigentum, so Dejure.

Die Streckensperrungen wurden schließlich kurz vor 20 Uhr aufgehoben. Die Bundespolizei ruft Zeugen auf, sich mit sachdienlichen Hinweisen zu melden. Diese können telefonisch unter 0361/659830 oder schriftlich unter bpoli.erfurt@polizei.bund.de an die Bundespolizeiinspektion Erfurt gerichtet werden, wobei das Aktenzeichen Vg / 79191 / 2025 angegeben werden sollte. Solche Sicherheitsvorfälle stellen eine ernsthafte Bedrohung für die öffentliche Sicherheit dar und erfordern umfassende Ermittlungen.

Die Vorfälle haben nicht nur den Bahnverkehr in der Region gestört, sondern werfen auch ein Licht auf die Notwendigkeit von Sicherheitsmaßnahmen zur Verhinderung ähnlicher Delikte in der Zukunft.

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Beste Referenz
mdr.de
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dejure.org

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