
Am 31. März 2025 werden die geplanten Fördergelder für das Goethehaus in Weimar auf 18 Millionen Euro reduziert. Ursprünglich waren 35 Millionen Euro für die Sanierung des historischen Gebäudes vorgesehen. Diese Entscheidung kommt als Teil einer umfassenden Planungsstrategie, die eng mit der historischen Bedeutung des Hauses und den Wünschen der Klassikstiftung Weimar verwoben ist.
Ulrike Lorenz, Präsidentin der Klassikstiftung Weimar, hat sich dafür ausgesprochen, das Goethehaus so „entfälscht“ wie möglich zu gestalten. Es ist ein erklärtes Ziel, den Originalzustand des Hauses wiederherzustellen. In der Vergangenheit, insbesondere während der NS-Zeit und der DDR, wurden die Räume des Hauses aus politischen Gründen umgestaltet. Goethe hatte verfügt, dass sein Wohnhaus nach seinem Tod als Denkmal erhalten bleiben sollte, was auch heute noch eine fundamentale Prämisse bei allen Arbeiten ist.
Barrierefreier Umbau gestrichen
Ein vor allem in der heutigen Zeit bedauerlicher Aspekt der Sanierungspläne ist die Streichung des geplanten barrierefreien Umbaus. Der Zugang zu öffentlichen und kulturellen Einrichtungen sollte für Menschen mit Behinderungen stets gewährleistet sein. Der geplante Umbau hätte grundlegende Anpassungen vorgesehen, um das Haus für alle zugänglich zu machen.
Laut schwerbehinderung-vorteile.de sind barrierefreie Wohnungen für Menschen mit Behinderungen von großer Bedeutung. Es gibt verschiedene Fördermöglichkeiten, die die Umgestaltung von Wohnraum erleichtern können, inklusive Zuschüssen für bauliche Maßnahmen. Diese Zuschüsse sind besonders wichtig, um Wohnräume an die Bedürfnisse behinderter Menschen anzupassen.
Fördermöglichkeiten im Detail
Für Haushalte, die eine barrierefreie Wohnsituation anstreben, wurden acht verschiedene Fördermöglichkeiten identifiziert. Diese umfassen unter anderem:
- Pflegekasse: Zuschuss bis zu 4180 Euro, Antragsteller müssen mindestens Pflegegrad 1 haben.
- Wohnbauförderprogramme der Bundesländer: Sechs Bundesländer bieten eigene Programme an, die Zuschüsse für barrierefreie Umbauten beinhalten.
- Kommunale Förderprogramme: Beispielhaft ist das Programm der Stadt Mannheim.
- Rehabilitationsträger: Unterstützung für berufstätige Menschen, die eine barrierefreie Anpassung benötigen.
- Stiftungen: Teilfinanzierung von Umbauten, die jedoch oft unbekannt sind.
- KfW-Programme: Kredite und Zuschüsse speziell für barrierefreies Bauen.
- Sozialhilfeträger: Übernahme von Kosten für notwendige Umbauten bei Grundsicherung.
- Eingliederungshilfe: Leistungen für Wohnraum mit weiteren Einkommensgrenzen.
Die Situation rund um das Goethehaus und die Streichung des barrierefreien Umbaus wirft eine bedeutende Frage auf: Wie können historische Stätten einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, während gleichzeitig der Wert ihres historischen Erbes gewahrt bleibt? Diese Herausforderung ist nicht nur für Weimar, sondern für viele andere Städte und Kultureinrichtungen von zentraler Bedeutung.