
Der Bauausschuss der Gemeinde Weimar tagte am 11. März 2025, um die anstehenden Pläne zur Erneuerung der Kreisstraße 56 in Kehna zu diskutieren. Thorsten Bäcker, ein Mitglied der Bürgerinitiative „Kehna Bleibt!“, äußerte scharfe Kritik an den geplanten Maßnahmen. Die Mitglieder des Ausschusses stimmten einstimmig für die Grundsanierung der Ortsdurchfahrt. Dies bedeutet jedoch, dass die Anwohner mit erheblichen finanziellen Belastungen rechnen müssen.
Die Gemeindevertretung wird am 27. März über das weitere Vorgehen entscheiden. Bei der Sitzung wurden die Sorgen der Anwohner deutlich, die zwischen 30.000 und 58.000 Euro an Kosten befürchten, die gemäß der Straßenausbaubeitragssatzung 75% der Gesamtkosten auf die Grundstückseigentümer umlegen könnte. Besonderes Augenmerk galt dabei der 91-jährigen Änni Margarete Mann, die mit einer Zahlung von 58.000 Euro konfrontiert wäre, should das Vorhaben umgesetzt werden.
Kritik und Bedenken der Anwohner
Die Bürgerinitiative fordert mehr Transparenz in der Planung und eine genaue Überprüfung der zu erwartenden Kosten. Bürgermeister Markus Herrmann betonte während der Sitzung, dass die Bürger bereits informiert worden seien und öffentliche Veranstaltungen stattfanden, um die Bürger in den Entscheidungsprozess einzubeziehen.
Allerdings äußerten verschiedene Ausschussmitglieder und Kritiker Bedenken, dass die geplanten Maßnahmen, wie zum Beispiel die Errichtung von Fahrbahnschwellen, die Kosten weiter in die Höhe treiben könnten. Die Planung sieht eine Fahrbahnbreite von 5,50 Meter und einen Gehweg von 1,50 Meter auf einer Seite vor, was zur Reduzierung eines existierenden Gehwegs von 90 cm auf lediglich 40 cm führen würde. Dies könnte insbesondere für ältere Menschen oder Personen mit Rollatoren und Rollstühlen problematisch sein.
Winfried Laucht von der Freien Bürgerliste Weimar argumentierte, dass eine Verengung der Straße nicht möglich sei und verwies auf die bereits bestehenden Schwierigkeiten.
Rechtsrahmen für Straßenausbaubeiträge
Die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen ist in Deutschland ein rechtlich komplexes Thema. Die Straßen und Wege müssen von den Kommunen regelmäßig instand gehalten werden, was oftmals aufgrund finanzieller Engpässe in der Vergangenheit nicht erfolgte. Kritiker werfen den Gemeinden vor, Straßen verfallen zu lassen, um später teure Sanierungen durchzuführen, von denen dann die Anlieger betroffen sind, insbesondere in ostdeutschen Bundesländern, die nach der Wiedervereinigung entsprechende Rechtsgrundlagen geschaffen haben.
In Hessen, wie auch in einigen anderen Bundesländern, haben viele Kommunen die Möglichkeit, unter verschiedenen Modellen von einmaligen oder wiederkehrenden Beiträgen zu wählen. Eine Regelung des KAG Hessen ermöglicht es den Gemeinden, Straßenbeiträge zu erheben, wenn durch die Erneuerung Vorteile für die Grundstücke entstehen. Die bisherige Praxis zeigt jedoch, dass sowohl der rechtliche Rahmen als auch die Umsetzung von Beiträgen immer wieder auf Widerstand stoßen.
Auf diese Weise sind Anlieger in der Haushaltssituation der Kommunen oft gefordert, während die rechtlichen Voraussetzungen und die Definition von beitragspflichtigen Maßnahmen immer wieder in der Diskussion stehen. So wurde in den letzten Jahren von den Gerichten immer wieder festgestellt, dass nur Maßnahmen, die über laufende Instandhaltungen hinausgehen, als beitragspflichtig gelten können.
Die anstehende Entscheidung der Gemeindevertretung am 27. März wird darüber bestimmen, ob die Kontroversen um die geplante Sanierung der Kreisstraße 56 in Kehna weiter angeheizt werden oder ob ein transparenteres und für die Bürger verträglicheres Vorgehen gefunden werden kann.
Für detaillierte Informationen zur rechtlichen Grundlage der Straßenausbaubeiträge in Deutschland ist ein Blick auf die Artikel von Erwin Ruff und anwalt.de empfehlenswert.