
Nothelfer in Deutschland spielen eine entscheidende Rolle, wenn es darum geht, Menschen in Notsituationen zur Seite zu stehen. Vor allem die rechtlichen Rahmenbedingungen für diese mutigen Menschen sind von großer Bedeutung. Gerhard Hillebrand, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins, betont, dass Nothelfer gesetzlich gut abgesichert sind. Diese Absicherung beruht auf § 2 Nr. 13 des Sozialgesetzbuches VII, welcher besagt, dass Personen, die bei Unglücksfällen Hilfe leisten, automatisch unfallversichert sind. Damit haben sie Anspruch auf Unterstützung, wenn sie während ihrer Hilfeleistung gesundheitliche Schäden erleiden.
Die zentrale Anlaufstelle für die Ansprüche von Unfallhelfern ist die Berufsgenossenschaft. Diese Institution prüft die Ansprüche auf Behandlungskosten, Reha-Maßnahmen sowie Sachschäden, wie zum Beispiel zerrissene Kleidung. Unfallhelfer sollten in der Regel die Berufsgenossenschaft anschreiben und den Vorfall detailliert schildern, um eine Regulierung der Schäden zu beantragen. Es wird zudem empfohlen, sich an die Berufsgenossenschaft zu wenden, bei der der eigene Arbeitgeber Beiträge zahlt. Die Kosten für einen Anwalt können ebenfalls durch bestehende Versicherungen gedeckt sein.
Gesetzliche Grundlagen der Unfallversicherung
Die gesetzlichen Grundlagen für die Unfallversicherungsträger sind seit 1997 im Siebten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB VII) verankert. Vor 1997 regierten die Regelungen der Reichsversicherungsordnung (RVO), die 1911 reformiert und in der RVO zusammengefasst wurden. Diese Regelung war Teil eines der drei klassischen Zweige der Sozialversicherung, die 1884 mit dem Unfallversicherungsgesetz ins Leben gerufen wurde. Zusammen mit dem Krankenversicherungsgesetz von 1883 und dem Invalidenversicherungsgesetz von 1889 bildeten sie den Grundstein der sozialen Sicherheit in Deutschland.
Das Sozialgesetzbuch hat seit Ende der 60er Jahre das gesamte Sozialrecht zusammengefasst. Es umfasst in seinen verschiedenen Büchern Vorschriften zur sozialen Sicherheit und zur Sozialversicherung. So sind die Kranken-, Pflege-, Renten- und Unfallversicherung im Sozialgesetzbuch integriert. Insbesondere das Siebte Buch, das 1996 in Kraft trat, bestätigt dabei die bewährten Prinzipien der gesetzlichen Unfallversicherung. Ein wichtiger Aspekt dieses Gesetzes ist der erweiterte Präventionsauftrag der Berufsgenossenschaften, um arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren noch effektiver abzuwehren.
Moderne Anpassungen und Regelungen
Das Unfallversicherungs-Modernisierungsgesetz (UVMG), das im Jahr 2008 in Kraft trat, passte das SGB VII an veränderte Rahmenbedingungen an. Dieses Gesetz betrifft die Organisation, Lastenverteilung und Abstimmung zwischen staatlichem Arbeitsschutz und gesetzlicher Unfallversicherung. Seit Mitte 1996 gilt zudem das Arbeitsschutzgesetz, das die EG-Rahmenrichtlinie zum Arbeitsschutz in deutsches Recht überträgt. Es erweitert den Präventionsauftrag der Berufsgenossenschaften und fördert die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit.
Insgesamt zeigt sich, dass die Absicherung von Nothelfern in Deutschland nicht nur ein gesetzliches Gebot ist, sondern auch eine gesellschaftliche Verantwortung darstellt. Die umfassende rechtliche Grundlage gibt den Helfern Mut, in kritischen Situationen einzugreifen und Hilfe zu leisten, ohne finanzielle Sorgen im Hinterkopf haben zu müssen.