
In Erfurt finden derzeit lebhafte Diskussionen über innovative Konzepte zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und zum Schutz von Fußgängern statt. Vor kurzem hat ein Experiment von Studierenden der Fachhochschule Erfurt für Aufsehen gesorgt. Im Rahmen des Seminars „Spazierwissenschaften“ testeten die Studierenden eine alternative Gestaltung von Zebrastreifen, indem sie diese längs zur Fahrbahn anordneten, um den Vorrang der Fußgänger deutlicher zu betonen. Die Veranstaltung fand an der Ausfahrt des Erfurter Kulturquartiers statt.
Die Idee hinter den Längsstreifen basiert auf der Annahme, dass sie als stärkere optische Barriere wahrgenommen werden und somit intuitiver für Fußgänger sein könnten. Der Stadtplanungsdozent Stefan Andreas erklärte, dass die Zebrastreifen ursprünglich 1953 eingeführt wurden, um Fußgänger zu stoppen, bevor Autos halten sollten. In dem Experiment zeigte sich, dass insbesondere Menschen mit Autismus und Tiere Schwierigkeiten mit quer verlaufenden Streifen haben.
Öffentliche Reaktionen
Trotz der theoretischen Grundlagen wurde das Experiment in sozialen Medien, vor allem auf Facebook, stark kritisiert. Nutzer äußerten abfällige Kommentare und bezeichneten das Projekt als unnötige Spielerei oder Geldverschwendung. Einige Unterstützer verteidigten hingegen die Bedeutung solcher Forschungsansätze und hoben die Innovationskraft der jungen Leute hervor.
Robert Bednarsky, der Ortsteilbürgermeister von Erfurt, zeigte sich offen für die Einführung der Längsstreifen. Er plant, zwei oder drei neue Zebrastreifen in diesem innovativen Format zu beantragen. Dozent Andreas verteidigte die Studie vehement und stellte die Notwendigkeit heraus, die Verkehrssicherheit kontinuierlich weiterzuentwickeln. Dennoch bleibt ungewiss, ob diese neue Markierung in der Praxis umgesetzt wird, da die bisherige Regelung in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVo) klar festgeschrieben ist.
Regelungen zur Fußgängersicherung
Ergänzend dazu ist der Einsatz von Fußgängerüberwegen (FGÜ) an innerörtlichen Kreisverkehren einer der zentralen Punkte, die in der Verkehrsplanung behandelt werden. Laut der DVR haben sich FGÜ als effektive Form der Fußgängerführung an solchen Knotenpunkten etabliert. Der Einsatzbereich und die Gestaltung von FGÜ sind in den Verwaltungsvorschriften der StVo geregelt.
Um optimale Sicherheit zu gewährleisten, sind Kriterien wie gute Erkennbarkeit, Einhaltung der Sichtbeziehungen und möglichst niedrige Geschwindigkeiten von entscheidender Bedeutung. Dennoch führt der Widerspruch zwischen unterschiedlichen Regelwerken häufig zu variierenden Lösungen für Fußgänger an kleinen Kreisverkehren. Der Beschluss, an allen Zu- und Ausfahrten von innerörtlichen kleinen Kreisverkehrsplätzen FGÜ anzulegen, spiegelt die wachsenden Bemühungen um Sicherheit im Fußverkehr wider.
Auswirkungen der StVO-Novelle
Die jüngste Novelle der StVo, wie sie auf ADFC beschrieben wird, erleichtert zudem die Einrichtung von Zebrastreifen. Der Nachweis einer besonderen örtlichen Gefahrenlage ist nicht mehr erforderlich, was letztlich die Bereitstellung von Flächen für den Fußverkehr vereinfacht. Zebrastreifen gelten nun als „fließender Verkehr“ und dürfen nur unter strikten Voraussetzungen beschränkt werden.
Diese Regelung zielt darauf ab, die Sicherheit vulnerabler Verkehrsteilnehmer zu erhöhen und die Verbindung zwischen Gehwegen und anderen Verkehrsflächen zu unterstützen. Die bestehenden Richtlinien zur Anlage von Fußgängerüberwegen müssen allerdings an das neue Recht angepasst werden, um zukünftige Herausforderungen bewältigen zu können.
Insgesamt zeigen die aktuellen Entwicklungen und Experimente in Erfurt das wachsende Interesse an innovativen Ansätzen, um die Verkehrssicherheit zu verbessern und den Bedürfnissen aller Verkehrsteilnehmer gerecht zu werden.